Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wirtschaftsdetektive Frey & Partner

Überprüft durch das Bundeskartellamt

Gesch.- Nr. B 3 – 776 00 – A – 35 / 69

 

 

 

 

 

 

 

[Keine Beschreibung eingegeben] 

Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Detektei und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für die Entschließungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes der Detektei gefasst werden.

Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Detektei ist, hinsichtlich der Leistung, der Detektei- Dienstleistungsvertrag.

Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten. Alle Berichte der Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erstellt, sind für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte. Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht. Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die Detektei unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Bekanntgabe der Informanten der Detektei. Der Auftraggeber kann jederzeit, die Detektei nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur Kündigung.

Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses, hat die Detektei Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgelaufene Honorar und auf die Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen. Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Detektei bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen.

An gesetzlichen Sonn- und Feiertagen, sowie für die Nachtzeit (18:00 Uhr bis 08:00 Uhr) tritt zum Stundenhonorar ein angemessener Zuschlag. Für Auslandsarbeit bleiben Sonderzuschläge vorbehalten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzeswidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.
Wirtschaftsdetektive Frey & Partner · Tel.: +49 (0) 2364 / 60 62 40 · Fax: +49 (0) 2364 92 96 35